
Kommentar: Ein geheimes Sondergremium! Die City of London und ihre Lakaien lassen nichts unversucht, die deutsche Kolonie noch mehr auszuplündern. Da wird so ganz nebenbei ein “geheimes Sondergremium” installiert. Wir brauchen kein Sondergremium; wir brauchen ein Sondergericht, vor dem diese Verbrecher verurteilt werden.
Berliner Morgenpost:
Mit einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Es darf damit vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms fällen, weil es möglicherweise verfassungswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das neue neunköpfige Sondergremium des Bundestags-Haushaltsausschusses vorläufig gestoppt. Es erließ eine einstweilige Anordnung, derzufolge das Gremium nicht die Beteiligungsrechte des Bundestages an Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF wahrnehmen darf.
Mit ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung reagierten die Karlsruher Richter auf eine Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz, die sich durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt sehen.
Das Gremium sollte am Freitag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Es wurde eingerichtet, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags bei der Verwendung des EFSF gestärkt hatte. Laut Gesetz hätte die Parlamentsbeteiligung einem mehrstufigen Verfahren folgen sollen: Je nach Bedeutung, Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit einer Entscheidung hätten entweder der Bundestag mit 620 Mitgliedern, der 41-köpfige Haushaltsausschuss oder das neunköpfige Sondergremium die Pläne absegnen sollen……..
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